Bundesregierung beschließt Solarpaket 1 – Was sich ändert!

Am 15. April 2024 gab es endlich das Go von der Bundesregierung für das Solarpaket1. Darin wurden einige neue Regelungen für Balkonkraftwerke festgelegt. Bevor sie allerdings in Kraft treten, müssen sie noch vom Bundestag verabschiedet werden. 

Was sind die wichtigsten Änderungen für Balkonkraftwerke:

  1. Erhöhung der Maximalleistung: Die zulässige Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken wird von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Es ist zu beachten, dass die Gesamtleistung der Anlage diese Grenze überschreiten darf, jedoch darf nur bis zu 800 Watt ins Stromnetz eingespeist werden.
  2. Wegfall der Registrierungspflicht: Bislang mussten Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 2024 entfällt diese Pflicht, was die Inbetriebnahme vereinfacht. Einige Netzbetreiber verzichten bereits auf die Meldepflicht.
  3. Zulassung rückwärtsdrehender Zähler: Bisher mussten für Balkonkraftwerke die herkömmlichen Stromzähler durch smarte Modelle ersetzt werden. Dies ist ab 2024 nicht mehr notwendig, allerdings wird empfohlen, bestehende Ferraris-Zähler durch moderne Zweirichtungszähler zu ersetzen.
  4. Offizielle Erlaubnis für Schuko-Stecker-Anschlüsse: Obwohl es zuvor kein ausdrückliches Verbot gab, Mini-PV-Anlagen an Schuko-Steckdosen anzuschließen, wird dies ab 2024 offiziell erlaubt sein. Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen bleibt jedoch untersagt.
  5. Rechtlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter: Um Konflikte zwischen Mietern und Vermietern zu reduzieren, werden Stecker-Solaranlagen ab 2024 in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen. Dies gewährt Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.
  6. Maximale Modulleistung von 2000W: Die Solarmodule, die an den Wechselrichter angeschlossen sind, dürfen bis zu 2000 Watt Peakleistung erbringen. Damit erhöht sich die durchschnittliche nutzbare Sonnenenergie. 
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